Finanzierung

Jetzt!Kredit - Finanzierung leicht gemacht!

Mit der Zahlart Finanzierung möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre Wünsche schnell und einfach zu verwirklichen und in kleinen Raten zu bezahlen. In Kooperation mit unserem Partner, der Hanseatic Bank (1969 gegründet), bieten wir Ihnen deshalb einen individuellen Ratenfinanzierungsservice zu attraktiven Konditionen an. So können Sie die Anschaffungskosten für Ihre Waren in bequeme monatliche Raten aufteilen und durch die Wahl der Laufzeit die monatliche Rate individuell auswählen.

Die Hanseatic Bank wurde 1969 als Tochterunternehmen von OTTO gegründet. Heute gehört Sie zu 75% der französischen Großbank Société Générale Gruppe, eine der größten Finanzdienstleistungsgruppen Europas. 25% hält nach wie vor OTTO. Konsumentenkredite gehören seit jeher zum Hauptgeschäft der Hanseatic Bank. Erfahrungen, von denen Sie nur profitieren können!

Ab einem Warenwert von 150,- EUR können Sie mit dem Jetzt!Kredit der Hanseatic Bank bequem Ihre Träume und Wünsche verwirklichen. Wählen Sie Ihre Wunschfinanzierung aus und passen Sie die monatlichen Raten individuell Ihren Bedürfnissen an.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Zahlart Finanzierung vorbehaltlich der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist und nur für den privaten Endgebrauch für Kunden innerhalb Deutschlands möglich ist. Gewerbliche Finanzierungen und Gewerbetreibende als Finanzierungspersonen sind ausgeschlossen.

 

Notwendige Unterlagen

Neben einem unterschriebenen Kreditantrag sind ggf. noch weitere Unterlagen einzureichen.


Diese sind:

 

Kreditbetrag < 3.000 €

Kreditbetrag >= 3.000 €

Privatkunden und Selbständige

 

 

Legitimation

X

X

Ggf. Arbeitserlaubnis

X

X

Ggf. Aufenthaltserlaubnis

X

X

Privatkunden

 

 

Gehaltsbescheinigung (2 Monate)

-

X

Selbständige

 

 

Steuerbescheid der letzten 3 Jahre

-

X

Kontoauszug mit der letzten Steuerzahlung

-

X

Bescheinigung der Selbständigkeit
der letzten 3 Jahre

-

X

 


Nähere Erläuterung:


Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis
Eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis wird i.d.R. von Nicht-EU-Bürgern benötigt und von der Ausländerbehörde ausgestellt. Ausnahmen können u.a. bei Bürgern aus Beitrittsländern der EU-Osterweiterung (z.B. Polen) bestehen.

Gehaltsbescheinigung
Bei Gehaltsbescheinigungen werden die Gehälter der letzten zwei Monate benötigt. Ein Kontoauszug mit einem Zahlungseingang, der als Lohn/Gehalt gekennzeichnet ist, ist keine ausreichende Gehaltsbescheinigung.

Steuerbescheinigung der letzten 3 Jahre
Bei Selbständigen sind die Steuerbescheide der letzten drei Kalenderjahre einzureichen.

Kontoauszug mit letzter Steuerzahlung
Kontoauszug mit der letzten Steuerzahlung und der Steuernummer.

Bescheinigung der Selbständigkeit
Die Selbständigkeit kann durch einen Gewerbeschein belegt werden.

Hinweis: Zur Vertragsabwicklung ist ein persönliches Erscheinen nach Terminvereinbarung in unserem Geschäft unerlässlich.